Wir verkaufen Ihre Immobilie und begleiten Sie auf dem kompletten Weg bis Sie an ihrem Ziel angekommen sind.
Wir unterstützen Sie von der Wertermittlung Ihrer Immobilie, professionelle Bilder für Ihr Objekt bis hin zum Notar Termin und der Schlüsselübergabe.
Als seriöser Immobilienmakler richten wir unsere Arbeit ganz klar an einem Maßstab aus – und das ist Ihre Zufriedenheit. Dabei ist es unerheblich, ob Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, verkaufen oder vermarkten wollen oder sich für ein Objekt interessieren.
Wir bieten optimale Internetpräsenz für Ihr Objekt auf diversen Plattformen.
Der Verkauf einer Immobilie kann manchmal notwendig sein, man möchte Kapital beschaffen um eine neue Immobilie zu Kaufen/Bauen man zieht Job bedingt weiter weg, Scheidung, persönliche Lebensumstände uvm.
Doch wann muss man den Gewinn den man mit dem Verkauf erzielt versteuern?
Hier gibt es eigentlich nur 2 Fristen die man kennen muss um die Frage zu beantworten.
Die erste ist die 3-Jahresfrist und die zweite die 10-Jahresfrist. Allerdings gibt es hier einige Unterschiede die man beachten muss.
Die 3-Jahresfrist
Bei der 3-Jahresfrist musst Du keine Steuern auf den Gewinn zahlen, wenn Du das Objekt selbst genutzt hast. Um die Frist zu erfüllen zählen hier auch die Randjahre dazu also mindestens ein volles Jahr plus mindestens 1 Monat je eines Randjahres. Als Beispiel Einzug im September 2017 Verkauf im März 2019, somit müssten keine Steuern auf den Gewinn gezahlt werden.
Die 10-Jahresfrist
Wurde das Objekt allerdings vermietet und selbst nicht bewohnt gilt die 10-Jahresfrist um keine Spekulationssteuer zahlen zu müssen.
Hierbei muss man allerdings beachten dass diese Frist ab dem Kaufdatum gilt und anders als bei der 3-Jahresfrist keine Randjahre dazu zählen!
Als Beispiel der Kauf war am 01.07.2017 dann muss der Verkauf am oder nach dem 02.07.2027 erfolgen um diese Frist zu erfüllen.
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