Bedarf ermitteln
Einkommen, Kredite, Familienkosten und vorhandenes Vermögen werden gemeinsam betrachtet.
Eine Risikolebensversicherung zahlt im versicherten Todesfall die vereinbarte Summe an die bezugsberechtigte Person. Damit kannst du deine Familie, deinen Partner, eine Immobilienfinanzierung oder ein Unternehmen finanziell absichern.
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Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz. Verstirbt die versicherte Person während der vereinbarten Laufzeit, wird die Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Die Auszahlung kann dabei helfen, eine wegfallende finanzielle Unterstützung zu ersetzen, einen Immobilienkredit zu reduzieren oder laufende Verpflichtungen der Familie zu finanzieren.
Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, wird bei einer klassischen Risikolebensversicherung grundsätzlich kein angespartes Kapital ausgezahlt. Der Vertrag dient ausschließlich der Absicherung des vereinbarten Todesfallrisikos.
Versicherungssumme, Laufzeit und Vertragsgestaltung sollten sich nicht nach einem pauschalen Wert, sondern nach deinem tatsächlichen finanziellen Bedarf richten.
Einkommen, Kredite, Familienkosten und vorhandenes Vermögen werden gemeinsam betrachtet.
Die Versicherungssumme wird so gewählt, dass die wichtigsten finanziellen Verpflichtungen abgesichert werden können.
Der Schutz sollte so lange bestehen, wie andere Personen oder eine Finanzierung von deinem Einkommen abhängig sind.
Du bestimmst im Rahmen der Vertragsgestaltung, wer die vereinbarte Todesfallleistung erhalten soll.
Besonders wichtig ist der Schutz, wenn andere Menschen oder finanzielle Verpflichtungen von deinem Einkommen abhängig sind.
Der Wegfall eines Einkommens kann Betreuung, Wohnen, Lebenshaltungskosten und Ausbildung der Kinder gefährden.
Auch ohne Kinder können gemeinsame Fixkosten und ein unterschiedliches Einkommen eine gegenseitige Absicherung notwendig machen.
Eine ausreichend hohe Leistung kann helfen, die Restschuld zu reduzieren und das Zuhause für die Familie zu erhalten.
Private und geschäftliche Verpflichtungen können einen individuell abgestimmten Todesfallschutz erforderlich machen.
Unternehmen können sich gegen die finanziellen Folgen des Todes einer wichtigen Schlüsselperson oder eines Partners absichern.
Auch unbezahlte Familien- und Betreuungsarbeit hat einen erheblichen finanziellen Wert, der im Todesfall ersetzt werden müsste.
Eine pauschale Empfehlung von nur einem Jahresgehalt greift häufig zu kurz. Entscheidend ist, welche finanzielle Lücke im Todesfall tatsächlich entstehen würde.
Berücksichtigt werden sollten unter anderem laufende Kredite, Haushaltskosten, das wegfallende Einkommen, Betreuungskosten, die Ausbildung der Kinder und bereits vorhandenes Vermögen.
Gleichzeitig sollte vermieden werden, bestehende Rücklagen oder bereits vorhandenen Versicherungsschutz doppelt anzusetzen.
Persönliche Lebenshaltungskosten, bestehende Leistungen, Inflation und individuelle Wünsche können zu einem anderen Ergebnis führen.
Der passende Verlauf hängt davon ab, ob du eine dauerhaft gleichbleibende Versorgungslücke oder eine mit der Zeit sinkende Schuld absichern möchtest.
Die vereinbarte Todesfallleistung bleibt während der Laufzeit grundsätzlich gleich hoch.
Die Leistung reduziert sich im Laufe der Vertragsdauer in gleichmäßigen Schritten.
Die Leistung kann an den typischen Verlauf einer Annuitätenfinanzierung angelehnt werden.
Der günstigste Zahlbeitrag ist nicht automatisch der passendste Vertrag. Auch Bedingungen und langfristige Gestaltungsmöglichkeiten sollten verglichen werden.
Die Leistung sollte Kredite, Einkommensausfall und den Bedarf der Hinterbliebenen realistisch abdecken.
Der Schutz sollte bis zum Ende der finanziellen Abhängigkeit oder bis zur geplanten Kredittilgung reichen.
Eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung kann bei Heirat, Geburt, Immobilienkauf oder Gehaltsanstieg wichtig sein.
Einige Tarife erlauben unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Laufzeit ohne vollständige neue Risikoprüfung.
Manche Tarife bieten bei einer ärztlich prognostizierten begrenzten Lebenserwartung eine vorgezogene Auszahlung.
Die begünstigte Person sollte eindeutig benannt und bei Veränderungen regelmäßig überprüft werden.
Der Abstand zwischen aktuellem Zahlbeitrag und maximalem Tarifbeitrag sollte transparent sein.
Prüfe, welche Änderungen bei Raucherstatus, Beruf, Wohnort oder Freizeitrisiken gemeldet werden müssen.
Bei einem späteren Umzug ins Ausland sollten Geltungsbereich und mögliche Mitteilungspflichten geklärt sein.
Vor dem Abschluss fragt der Versicherer regelmäßig nach deinem Gesundheitszustand, Behandlungen, Erkrankungen, Medikamenten, gefährlichen Freizeitaktivitäten und weiteren Risiken.
Maßgeblich ist der konkrete Wortlaut der Fragen. Die Angaben sollten vollständig, wahrheitsgemäß und ausschließlich für den abgefragten Zeitraum gemacht werden.
Der Preis einer Risikolebensversicherung wird individuell kalkuliert. Deshalb können sich die Beiträge verschiedener Personen deutlich unterscheiden.
Das Alter bei Versicherungsbeginn beeinflusst regelmäßig die Risikoeinschätzung und damit den Beitrag.
Raucher zahlen häufig deutlich höhere Beiträge. Die genaue Definition von Raucher und Nichtraucher unterscheidet sich nach Tarif.
Vorerkrankungen oder gesundheitliche Risiken können zu einem Zuschlag, einer Zurückstellung oder einer Ablehnung führen.
Bestimmte Sportarten oder Hobbys können bei der Risikoprüfung berücksichtigt und mit einem Zuschlag bewertet werden.
Je höher die gewünschte Todesfallleistung, desto höher ist grundsätzlich auch der zu zahlende Beitrag.
Eine längere Absicherungsdauer wirkt sich regelmäßig auf die Kalkulation des Versicherers aus.
Bei vielen Tarifen werden zwei Beiträge ausgewiesen. Beide Werte sollten vor dem Abschluss betrachtet werden.
Der Zahlbeitrag wird häufig auch Nettobeitrag genannt. Er berücksichtigt die aktuell angerechneten Überschüsse und ist der Beitrag, den du zu Vertragsbeginn tatsächlich bezahlst.
Der Tarifbeitrag wird häufig als Bruttobeitrag bezeichnet. Er zeigt, bis zu welcher vertraglich kalkulierten Höhe der Beitrag steigen kann, wenn sich die Überschussbeteiligung verändert.
Bei einer Über-Kreuz-Versicherung schließen zwei Personen jeweils einen eigenen Vertrag auf das Leben der anderen Person ab. Der überlebende Partner erhält die Versicherungssumme damit aus seinem eigenen Versicherungsvertrag.
Person A ist im ersten Vertrag Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Leistungsberechtigter. Versichert ist das Leben von Person B. Im zweiten Vertrag werden die Rollen entsprechend vertauscht.
Verstirbt Person B, erhält Person A die Leistung aus dem von Person A selbst abgeschlossenen und finanzierten Vertrag. Die Auszahlung wird bei einer korrekt umgesetzten Über-Kreuz-Gestaltung deshalb grundsätzlich nicht als Erwerb von Todes wegen behandelt und fällt nicht unter die Erbschaftsteuer.
Person A ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Leistungsberechtigter. Versichert ist das Leben von Person B.
Person B ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Leistungsberechtigter. Versichert ist das Leben von Person A.
Die Risikolebensversicherung bietet einen vergleichsweise gezielten Todesfallschutz, ist aber keine Geldanlage und keine private Altersvorsorge.
Wir betrachten nicht nur einen günstigen Beitrag, sondern den tatsächlichen Absicherungsbedarf und die passende Vertragsgestaltung.
Wir betrachten Familie, Einkommen, Kredite, Verpflichtungen und bereits vorhandene Absicherungen.
Versicherungssumme und Laufzeit werden passend zur finanziellen Versorgungslücke bestimmt.
Wir vergleichen Beiträge, Bedingungen, Erhöhungsoptionen und Risikoprüfung verschiedener Anbieter.
Du entscheidest selbst, welcher Tarif und welche Gestaltung zu deiner persönlichen Situation passen.
Wir helfen dir dabei, deinen tatsächlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln und die Unterschiede verschiedener Tarife verständlich einzuordnen.
Antworten zu Versicherungssumme, Laufzeit, Gesundheitsprüfung, Raucherstatus, Bezugsrecht und Immobilienfinanzierung.
Eine Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie kann besonders wichtig sein, wenn Familienmitglieder, Lebenspartner, Kredite oder ein Unternehmen finanziell von einer Person abhängig sind.
Die Höhe sollte sich an Krediten, laufenden Familienkosten, wegfallendem Einkommen, Betreuung, Ausbildung der Kinder, vorhandenen Rücklagen und bereits bestehendem Schutz orientieren.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Bei Familien oder einer größeren Immobilienfinanzierung kann ein Jahresgehalt deutlich zu niedrig sein. Sinnvoll ist eine individuelle Bedarfsberechnung.
Die Laufzeit sollte grundsätzlich den Zeitraum abdecken, in dem andere Menschen oder eine Finanzierung von deinem Einkommen abhängig sind. Bei einer Immobilienfinanzierung kann sie sich beispielsweise am geplanten Tilgungszeitraum orientieren.
Bei einer fallenden Versicherungssumme reduziert sich die Todesfallleistung während der Vertragslaufzeit. Sie kann zur Absicherung einer mit der Zeit sinkenden Darlehensschuld geeignet sein.
Eine konstante Summe kann sich für die Absicherung einer Familie eignen, während ein fallender Verlauf häufig bei Krediten verwendet wird. Je nach Bedarf können auch zwei getrennte Verträge sinnvoll sein.
Umfang und Zeitraum unterscheiden sich nach Anbieter und gewünschter Versicherungssumme. Gefragt werden können unter anderem Erkrankungen, Behandlungen, Medikamente, Operationen, Krankenhausaufenthalte und geplante Untersuchungen.
Das hängt von Art, Schwere, Verlauf und Zeitpunkt der Erkrankung sowie von der Risikoprüfung des jeweiligen Versicherers ab. Möglich sind eine normale Annahme, ein Zuschlag, eine Zurückstellung oder eine Ablehnung.
Versicherer bewerten das statistische Todesfallrisiko von Rauchern regelmäßig höher. Was genau als Rauchen gilt und welcher Zeitraum für den Nichtraucherstatus verlangt wird, ist in den jeweiligen Tarifbedingungen geregelt.
Ob und innerhalb welcher Frist eine Änderung des Raucherstatus gemeldet werden muss, richtet sich nach dem Vertrag. Die entsprechenden Mitteilungspflichten sollten vor Abschluss geprüft und während der Laufzeit eingehalten werden.
Der Zahlbeitrag berücksichtigt regelmäßig die aktuell angerechneten Überschüsse. Der Tarifbeitrag zeigt den höheren, vertraglich kalkulierten Beitrag ohne diese aktuelle Überschussverrechnung.
Bei Tarifen mit Überschussverrechnung kann sich der Zahlbeitrag verändern, wenn die Überschüsse angepasst werden. Die vertraglichen Grenzen und der ausgewiesene Tarifbeitrag sollten vor Abschluss geprüft werden.
Die Leistung erhält grundsätzlich die im Vertrag bezugsberechtigte Person. Ist kein wirksames Bezugsrecht festgelegt, kann die Leistung abhängig von der Vertragsgestaltung in den Nachlass fallen.
Ein widerrufliches Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich während der Vertragslaufzeit ändern. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht bestehen deutlich strengere Voraussetzungen für eine Änderung.
Zwei Personen schließen jeweils einen eigenen Vertrag auf das Leben der anderen Person ab. Dadurch ist die Person, die im Todesfall die Leistung erhalten soll, zugleich Versicherungsnehmer des betreffenden Vertrags.
Die steuerliche Behandlung hängt unter anderem von Versicherungsnehmer, versicherter Person, Beitragszahler, bezugsberechtigter Person und dem rechtlichen Verhältnis der Beteiligten ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.
Ja. Die Versicherungssumme kann an der offenen Darlehensschuld ausgerichtet werden. Dabei sollte geprüft werden, ob zusätzlich ein gleichbleibender Betrag für die Versorgung der Familie benötigt wird.
Das ist nicht automatisch erforderlich. Ob eine Abtretung, Verpfändung oder Bezugsberechtigung zugunsten der Bank vereinbart wird, hängt von der Finanzierung und den Anforderungen des Kreditinstituts ab.
Bei einer klassischen Risikolebensversicherung wird grundsätzlich kein Sparguthaben aufgebaut. Endet der Vertrag ohne versicherten Todesfall, erfolgt regelmäßig keine Kapitalauszahlung.
Eine Kündigung ist grundsätzlich im Rahmen der vertraglichen Regelungen möglich. Danach entfällt der Versicherungsschutz. Ein späterer Neuabschluss kann aufgrund von Alter oder Gesundheit teurer oder erschwert sein.
Viele Tarife bieten Nachversicherungsoptionen bei bestimmten Lebensereignissen. Voraussetzungen, Fristen und Höchstgrenzen unterscheiden sich jedoch zwischen den Anbietern.
Ja. Geprüft werden können unter anderem Versicherungssumme, Laufzeit, Bezugsrecht, Beitragsentwicklung, Erhöhungsoptionen und die Frage, ob der Schutz noch zu deiner aktuellen Situation passt.
Gib direkt im folgenden Rechner deine gewünschten Vertragsdaten ein und erhalte einen ersten Überblick über passende Tarife und Beiträge für deine Risikolebensversicherung.