Grundzulage
Förderberechtigte können bei ausreichendem Eigenbeitrag jährlich die volle Grundzulage erhalten.
Eine Riester-Rente kann vor allem für Familien, Menschen mit Kindern und Personen mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen interessant sein. Entscheidend sind die tatsächliche Förderung, die Kosten und eine passende Vertragsgestaltung.
Individuelle Prüfung · Zulagenoptimierung · Bestehende Verträge vergleichen
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie wurde entwickelt, um die gesetzliche Rente durch eine zusätzliche Versorgung zu ergänzen.
Der Staat unterstützt förderberechtigte Sparer durch Zulagen und gegebenenfalls einen zusätzlichen Steuervorteil. Damit die Förderung vollständig genutzt wird, müssen Förderberechtigung, Eigenbeitrag und Zulagenantrag regelmäßig überprüft werden.
Die Förderung kann sich aus einer Grundzulage, möglichen Kinderzulagen, einem Berufseinsteigerbonus und einem zusätzlichen steuerlichen Vorteil zusammensetzen.
Förderberechtigte können bei ausreichendem Eigenbeitrag jährlich die volle Grundzulage erhalten.
Für kindergeldberechtigte Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, kann diese jährliche Kinderzulage gelten.
Für kindergeldberechtigte Kinder ab dem Geburtsjahr 2008 kann die höhere Kinderzulage gewährt werden.
Förderberechtigte unter 25 Jahren können einmalig einen zusätzlichen Bonus erhalten.
Für die vollständigen Zulagen richtet sich der erforderliche Eigenbeitrag grundsätzlich nach deinem rentenversicherungspflichtigen Einkommen aus dem Vorjahr.
Das entspricht rund 77,08 Euro im Monat. Das Beispiel ist vereinfacht und ersetzt keine individuelle Berechnung.
Grundlage sind grundsätzlich vier Prozent des maßgeblichen Vorjahreseinkommens.
Grundzulage und mögliche Kinderzulagen reduzieren den selbst zu zahlenden Betrag.
Für die bisherige Riester-Förderung werden maximal 2.100 Euro einschließlich Zulagen berücksichtigt.
In bestimmten Fällen genügt ein jährlicher Sockelbeitrag von 60 Euro, um die Förderung vollständig zu erhalten.
Entscheidend ist nicht nur die Höhe deines Beitrags, sondern wie viel davon durch Zulagen und mögliche Steuervorteile übernommen wird.
Mehrere Kinderzulagen können die persönliche Förderquote deutlich erhöhen und den erforderlichen Eigenbeitrag reduzieren.
Bei einem geringen Einkommen kann bereits ein überschaubarer Eigenbeitrag ausreichen, um die volle Zulagenförderung zu erhalten.
Bei einem höheren persönlichen Steuersatz kann neben den Zulagen ein zusätzlicher Vorteil durch den Sonderausgabenabzug entstehen.
Ein nicht unmittelbar förderberechtigter Ehepartner kann unter bestimmten Voraussetzungen mittelbar förderberechtigt sein.
Junge Förderberechtigte können zusätzlich von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus profitieren.
Auch ein bestehender Riester-Vertrag kann sinnvoll sein, sollte aber regelmäßig auf Förderung, Kosten und Anlage geprüft werden.
Bei der Riester-Rente wird zwischen unmittelbar und mittelbar Förderberechtigten unterschieden.
Diese Personen können bei Erfüllung der Voraussetzungen selbst einen Anspruch auf Riester-Förderung haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Ehepartner eines unmittelbar Förderberechtigten eine eigene Zulage erhalten.
Einige Personen haben nach den bisherigen Regelungen keinen eigenen unmittelbaren Zulagenanspruch.
Ändert sich dein Einkommen, kann sich auch der erforderliche Eigenbeitrag verändern. Wird der Beitrag nicht angepasst, können Zulagen anteilig gekürzt werden.
Auch eine Geburt, das Ende des Kindergeldanspruchs, eine Heirat, eine Trennung, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder ein Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses können für die Förderung relevant sein.
Nicht jeder Vertrag arbeitet gleich. Kosten, Garantien, Anlagekonzept und Flexibilität können sich deutlich unterscheiden.
Die klassische Rentenversicherung legt den Fokus stärker auf garantierte Leistungen und eine planbare Altersrente.
Ein Teil der Beiträge kann am Kapitalmarkt angelegt werden. Garantieanforderungen können die tatsächliche Aktienquote jedoch beeinflussen.
Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen für eine selbstgenutzte Immobilie oder die Tilgung einer Finanzierung eingesetzt werden.
Die Riester-Rente folgt grundsätzlich dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während der Ansparphase erhältst du Förderung, während die späteren Leistungen versteuert werden.
Wie hoch deine tatsächliche Nettorente ausfällt, hängt unter anderem vom Vertragsguthaben, dem Rentenfaktor, möglichen Kosten und deiner persönlichen steuerlichen Situation im Ruhestand ab.
Ob ein Vertrag sinnvoll ist, hängt von deiner persönlichen Förderquote, den Vertragskosten und deinen Vorsorgezielen ab.
Für zukünftige geförderte Altersvorsorgeprodukte sind neue Förderregeln und Produktvarianten vorgesehen. Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden. Ob ein bestehender Vertrag behalten, angepasst, beitragsfrei gestellt oder in eine neue Lösung überführt werden sollte, lässt sich nur anhand der konkreten Vertragsdaten beurteilen.
Eine Vertragsprüfung bedeutet nicht automatisch, dass du deinen Vertrag wechseln oder kündigen solltest.
Passt deine aktuelle berufliche und persönliche Situation noch zu den Voraussetzungen für die Förderung?
Ist dein Beitrag auf das aktuelle beziehungsweise maßgebliche Vorjahreseinkommen abgestimmt?
Wurden Grundzulage, Kinderzulagen und ein möglicher Bonus vollständig gutgeschrieben?
Wie hoch sind Abschluss-, Verwaltungs-, Fonds- und mögliche Wechselkosten?
Wie wird dein Kapital angelegt und welche Renditechancen bleiben nach Kosten und Garantievorgaben?
Welche garantierte und mögliche Leistung kannst du zum geplanten Rentenbeginn erwarten?
Wir prüfen auf Wunsch, ob dein Beitrag noch zulagenoptimiert ist, welche Förderung ankommt und wie Kosten, Anlage sowie erwartete Altersleistung einzuordnen sind.
Antworten zu Zulagen, Eigenbeitrag, Kündigung, Steuern, Kinderzulagen und bestehenden Verträgen.
Die volle jährliche Grundzulage beträgt nach den bisherigen Riester-Regelungen 175 Euro pro förderberechtigter Person. Dafür müssen die Fördervoraussetzungen und der erforderliche Eigenbeitrag erfüllt sein.
Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, beträgt die jährliche Kinderzulage grundsätzlich 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt sie grundsätzlich 300 Euro. Voraussetzung ist unter anderem ein bestehender Kindergeldanspruch.
Für die vollständige Zulage müssen grundsätzlich vier Prozent des maßgeblichen rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einschließlich der zustehenden Zulagen in den Vertrag fließen. Der geförderte Höchstbetrag beträgt nach den bisherigen Regeln 2.100 Euro einschließlich Zulagen.
In bestimmten Fällen ist mindestens ein Eigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr erforderlich. Das betrifft beispielsweise mittelbar Förderberechtigte und Fälle, in denen die rechnerische Eigenleistung sehr gering ausfallen würde.
Wird der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, können die Zulagen anteilig gekürzt werden. Deshalb sollte der Beitrag nach Einkommensänderungen regelmäßig überprüft werden.
Mit einem Dauerzulagenantrag kann der Anbieter die Zulagen grundsätzlich jährlich beantragen. Änderungen beim Einkommen, Familienstand, Kindergeldanspruch oder bei der Förderberechtigung solltest du dem Anbieter dennoch zeitnah mitteilen.
Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich, kann jedoch förderschädlich sein. Dabei können erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert und zusätzlich Vertragskosten wirksam werden. Häufig sollten zuvor Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Anbieterwechsel geprüft werden.
Ein Anbieterwechsel kann grundsätzlich möglich sein. Dabei sollten Übertragungswert, Wechselkosten, neue Abschlusskosten, Garantien und die verbleibende Laufzeit sorgfältig verglichen werden.
Riester-Leistungen unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Die konkrete steuerliche Belastung richtet sich nach deiner persönlichen Situation und den zum Auszahlungszeitpunkt geltenden Vorschriften.
Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden und genießen Bestandsschutz. Ob ein Wechsel in ein neues Fördermodell möglich und sinnvoll ist, hängt von den gesetzlichen Übergangsregeln und deinen konkreten Vertragsdaten ab.
Nein. Eine Riester-Rente kann bei einer hohen persönlichen Förderquote sinnvoll sein. Gleichzeitig müssen Vertragskosten, Anlagekonzept, Laufzeit, Flexibilität und die erwartete Altersleistung berücksichtigt werden.
Ja. Dabei können unter anderem Zulagen, Eigenbeitrag, Vertragskosten, Anlage, Garantien und die voraussichtliche Altersleistung betrachtet werden. Eine Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass der Vertrag gekündigt oder gewechselt werden sollte.
Lass deine persönliche Förderquote berechnen oder deinen bestehenden Riester-Vertrag prüfen. Gemeinsam betrachten wir Zulagen, Beiträge, Kosten und die erwartete Altersleistung.