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Grundfähigkeitsversicherung


Grundfähigkeitsversicherung Handwerker absichern

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert klar definierte Grundfähigkeiten ab. Verliert man ein oder mehrere dieser Fähigkeiten durch Krankheit oder Unfall, zahlt die Versicherung eine vorher fest vereinbarte monatliche Rente, ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Doch was sind die Unterschiede zu einer "normalen" BU-Versicherung und für wen kommt die Grundfähigkeitsversicherung in Frage? Auf dieser Seite werd ich dir diese Fragen so einfach wie möglich beantworten.


Welche Fähigkeiten sind versichert?

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert elementare Fähigkeiten wie Treppensteigen, Heben & Tragen, Bücken, den Gebrauch eines Armes oder einer Hand ab. Außerdem sind in den meisten Tarifen Sehen, Hören, Sprechen und Gehen ebenfalls mit eingeschlossen. In Top Tarifen kann man zusätzlich geistige Fähigkeiten, den Verlust des Führerscheins aus medizinischen Gründen sowie Pflegebedürftigkeit mit einschließen. Bei einigen Gesellschaften lassen sich sogar psychische Krank­hei­ten gegen Zuschlag mit ver­sichern.

Wann erhält man die Leistung?

Anspruch auf Rentenleistung aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn man eine der versicherten Fähigkeiten, nach ärtzlicher Einschätzung, für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann. Anders als bei der klassischen Berufs­unfähig­keitsversicherung spielt es dabei keine Rolle ob man seinen Beruf noch ausüben kann oder nicht, der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert. Einfach ausgedrückt, verliert man eine der Grundfähigkeiten erhält man die vereinbarte monatliche Rente.

Die Gesundheitsprüfung

Auch in der Grundfähigkeitsversicherungen werden Gesundheitsfragen gestellt, allerdings sind diese um nicht so umfangreich wie in der BU-Versicherung. Meist wird hier nur nur nach Einschränkungen der Fähigkeiten gefragt, allerdings kann der Versicherer auch hier bei Vorerkrankungen ggfls. einen Risikozuschlag verlangen, einen Ausschluss vereinbaren oder sogar ablehnen. 

Wichtig: Bleibe bei der Gesundheitsprüfung unbedingt bei der Wahrheit, ansonsten kann der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung kürzen oder verweigern.

Tipp: Bei Vorerkrankungen solltest du unbedingt über einen unabhängigen Berater die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage nutzen um eine Ablehnung zu vermeiden. Dadurch bekommst Du keinen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer und Du erhälst nur Angebote von Gesellschaften die dich trotz Vorerkrankungen annehmen mit ggfls. einem eingerechneten Risikozuschlag.



Für wen kommt eine Grundfähigkeitsversicherung in Frage?

Die Grundfähigkeitsversicherung ersetzt keine BU-Versicherung, dies muss einem klar sein, denn nicht alle möglichen Ursachen für eine Berufs­unfähig­keit, wie z.B. seelische Leiden, sind mit abgesichert. Für Per­sonen mit risikoarmen Berufen wird es preislich kaum einen Unterschied machen und in diesem Fall ist die Berufs­unfähig­keitsversicherung ganz klar die bessere Wahl. Allerdings ist der Beitrag für Handwerker bzw. für allgemein körperliche Tätigkeiten im Vergleich zur BU-Versicherung um einiges günstiger. Dadurch bietet die Grundfähigkeitsversicherung für diesen Per­sonenkreis eine sehr gute Alternative. Die meisten Handwerker können ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben, da sie eine dieser Grundfähigkeiten verlieren, deshalb bietet eine Grundfähigkeitsversicherung die optimale Lösung zu einem vergleichsweise günstigen Beitrag.


Vergleich und Angebot Grundfähigkeitsversicherung

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