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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Hochwertige Zahnbehandlung, ohne dass die Rechnung dein Lächeln verdirbt.

Mit einer passenden Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kannst du deinen Eigenanteil bei Zahnersatz, Implantaten, Inlays, Zahnbehandlungen und professioneller Zahnreinigung deutlich reduzieren.

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Zahnersatz und Implantate
Zahnreinigung und Behandlung
Tarife für Erwachsene und Kinder
Zahnersatz Schutz für Kronen, Brücken, Implantate und Inlays
Zahnreinigung Erstattung für professionelle Prophylaxe je nach Tarif
Kieferorthopädie Zusätzliche Leistungen für Kinder und Erwachsene möglich
Tarifdetails Zahnstaffel, Gebühren und Leistungsgrenzen ver­gleichen
Ergänzung zur Krankenkasse

Was leistet eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ergänzt die Leistungen deiner gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung und kann einen tariflich vereinbarten Teil der verbleibenden Behandlungskosten übernehmen.

Besonders bei hochwertigem Zahnersatz entstehen schnell erhebliche Eigenanteile. Implantate, Keramikkronen, Inlays oder aufwendige zahntechnische Leistungen können deutlich mehr kosten als eine einfache Regelversorgung.

Je nach Tarif können darüber hinaus professionelle Zahnreinigungen, hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, kieferorthopädische Maßnahmen oder Bleaching eingeschlossen sein.

Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen
Hochwertige Füllungen und Inlays
Zahnreinigung und Prophylaxe
Kieferorthopädie und weitere Zusatzleistungen
Tarife und Beiträge ver­gleichen
Zahnärztliche Behandlung mit Zahnzusatzversicherung
100 Prozent sind nicht immer die vollständige Rechnung Entscheidend ist, worauf sich der Erstattungssatz bezieht und welche Gebühren, Leistungsgrenzen und Vorleistungen angerechnet werden.
Möglicher Versicherungsschutz

Welche Leistungen können versichert sein?

Nicht jeder Tarif deckt alle Bereiche gleich gut ab. Überlege deshalb vor dem Vergleich, welche Behandlungen dir besonders wichtig sind.

Kronen und Brücken

Hochwertige Materialien und ästhetische Versorgungen können über die einfache Regelversorgung hinaus abgesichert werden.

Implantate

Wichtig sind mögliche Begrenzungen der Implantatanzahl, Leistungen für Knochenaufbau sowie Material- und Laborkosten.

Inlays und Füllungen

Je nach Tarif können hochwertige Keramik- oder Kunststofflösungen über die Kassenleistung hinaus erstattet werden.

Zahnreinigung

Die Erstattung kann pro Behandlung, pro Kalenderjahr oder über ein festes jährliches Prophylaxebudget begrenzt sein.

Zahnbehandlung

Dazu können Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Aufbissschienen oder schmerzlindernde Maßnahmen gehören.

Kieferorthopädie

Für Kinder und teilweise Erwachsene können Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung eingeschlossen sein.

Bleaching

Einige Tarife erstatten professionelles Bleaching innerhalb eines festgelegten Budgets und bestimmter Zeiträume.

Prophylaxe

Fissurenversiegelungen und weitere vorbeugende Maßnahmen können abhängig vom Tarif mitversichert sein.

Angst- und Schmerzbehandlung

Manche Tarife leisten für Lachgas, Hypnose, Akupunktur oder Vollnarkose bei erfüllten Voraussetzungen.

Erstattung verstehen

So greifen Krankenkasse und Zahnzusatztarif ineinander

Die tatsächliche Erstattung hängt von der geplanten Behandlung, der Kassenleistung und den Bedingungen deines Tarifs ab.

01

Behandlung planen

Dein Zahnarzt erstellt bei einer umfangreicheren Maßnahme einen Heil- und Kostenplan oder eine Kostenaufstellung.

02

Kassenleistung prüfen

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt ihre vorgesehene Leistung, beispielsweise einen Festzuschuss für Zahnersatz.

03

Zusatztarif berechnen

Der Versicherer berechnet seine Leistung anhand des Erstattungssatzes und der vereinbarten Tarifbedingungen.

04

Eigenanteil ermitteln

Je nach Rechnung, Tarif und Leistungsbegrenzung kann ein verbleibender Eigenanteil entstehen.

Erstattungssätze richtig lesen

Was bedeutet eine Erstattung von 90 Prozent?

Bei vielen Tarifen bilden die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und die Leistung der Zusatzversicherung gemeinsam den genannten Erstattungssatz.

Ein Tarif mit 90 Prozent Zahnersatz übernimmt deshalb nicht zwingend zusätzlich 90 Prozent deines verbleibenden Eigenanteils. Die genaue Berechnung steht in den Tarifbedingungen.

Außerdem können Zahnstaffeln, Gebührenhöchstsätze, Material- und Laborkosten, fehlende Zähne und bereits bestehende Behandlungen die Erstattung beeinflussen.

Reiche einen umfangreichen Heil- und Kostenplan möglichst vor Beginn der Behandlung beim Versicherer ein. So erhältst du vorab eine Einschätzung der voraussichtlichen Tarifleistung.
Vereinfachtes Erstattungsbeispiel Zahnersatz mit 90 Prozent Gesamterstattung
Erstattungsfähige Gesamtkosten 4.000 Euro
Zielwert bei 90 Prozent 3.600 Euro
Leistung der Krankenkasse 800 Euro
Beispielhafte Zusatzleistung 2.800 Euro
Beispielhafter Eigenanteil 400 Euro

Das Beispiel ist keine Leistungszusage. Die tatsächliche Erstattung richtet sich nach Rechnung, Tarif, Vorleistung, Zahnstaffel und Versicherungsbedingungen.

Leistung zu Vertragsbeginn

Zahnstaffel, Wartezeit und Leistungsbegrenzungen

Gerade in den ersten Vertragsjahren können Begrenzungen darüber entscheiden, wie viel dein Tarif tatsächlich erstattet.

Zahnstaffel

Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren auf bestimmte Gesamtbeträge. Höhe und Dauer unterscheiden sich.

Wartezeit

Einige Tarife leisten erst nach einer Wartezeit, andere verzichten darauf. Eine fehlende Wartezeit hebt eine Zahnstaffel nicht automatisch auf.

Unfallregelung

Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen können tarifliche Anfangsbegrenzungen teilweise entfallen. Maßgeblich ist die konkrete Bedingung.

„Ohne Wartezeit“ bedeutet nicht automatisch unbegrenzte Leistung ab dem ersten Tag. Prüfe zusätzlich die Zahnstaffel und mögliche besondere Begrenzungen einzelner Leistungsbereiche.
Vor dem Abschluss beachten

Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind häufig nicht versichert

Hat dein Zahnarzt vor Vertragsbeginn bereits zu einer Behandlung geraten, sie geplant oder begonnen, besteht für diese Maßnahme bei vielen Tarifen kein Versicherungsschutz.

Entscheidend kann bereits ein dokumentierter Befund oder eine ärztliche Empfehlung sein. Ein fertiger Heil- und Kostenplan ist dafür nicht immer erforderlich.

Beantworte alle Gesundheits- und Zahnfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Auch fehlende Zähne, laufende Beschwerden, angeratene Maßnahmen und vorhandener Zahnersatz können für die Annahme und Leistung relevant sein.
Zahnzusatztarife ver­gleichen

Darauf solltest du bei einem guten Tarif achten

Ein hoher Werbeprozentsatz allein reicht nicht aus. Entscheidend ist, welche Leistungen und Kosten tatsächlich erstattungsfähig sind.

01

Zahnersatz

Prüfe den Erstattungssatz für Kronen, Brücken, Prothesen und hochwertigen Zahnersatz.

02

Implantate

Achte auf Implantatanzahl, Knochenaufbau, vorbereitende Maßnahmen und mögliche Begrenzungen.

03

Gebührenordnung

Der Tarif sollte ausreichend hohe zahnärztliche Gebühren und gegebenenfalls Honorarvereinbarungen berücksichtigen.

04

Material und Labor

Prüfe, ob Material- und Laborkosten angemessen eingeschlossen oder durch Preisverzeichnisse begrenzt sind.

05

Zahnstaffel

Vergleiche die maximalen Erstattungen in den ersten Versicherungs- und Kalenderjahren.

06

Fehlende Zähne

Fehlende, nicht ersetzte Zähne können ausgeschlossen, gegen Zuschlag versichert oder vollständig abgelehnt werden.

07

Zahnbehandlung

Wurzel- und Parodontosebehandlungen sollten auch dann sinnvoll geregelt sein, wenn die Krankenkasse nicht leistet.

08

Prophylaxe

Achte auf jährliche Budgets, die Anzahl möglicher Behandlungen und weitere Vorsorgeleistungen.

09

Kieferorthopädie

Leistungen für Kinder und Erwachsene sowie Unfall- und Schwe­regradregelungen unterscheiden sich deutlich.

10

Bleaching

Prüfe Höhe, Zeitabstände und die Voraussetzung einer professionellen zahnärztlichen Durchführung.

11

Altersrückstellungen

Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen können sich bei Einstiegsbeitrag und Beitragsentwicklung unterscheiden.

12

Heil- und Kostenplan

Prüfe, ab welcher Rechnungshöhe eine vorherige Leistungsprüfung oder Einreichung vorgesehen ist.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder

Bei Kindern ist die Kieferorthopädie besonders wichtig

Zahnzusatztarife für Kinder sollten nicht nur Zahnreinigung und Zahnersatz enthalten. Häufig liegt der Schwerpunkt auf möglichen Mehrkosten einer kieferorthopädischen Behandlung.

Je nach medizinischer Einstufung übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung bestimmte Behandlungen ganz, teilweise oder zunächst gar nicht. Zusätzliche Kosten können beispielsweise durch besondere Brackets, Bögen, Retainer oder andere Mehrleistungen entstehen.

Der Abschluss sollte möglichst erfolgen, bevor eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert und eine Behandlung angeraten wurde.

Prüfe neben der maximalen Gesamterstattung auch, für welche kieferorthopädischen Indikationsgruppen der Tarif leistet und ob Behandlungen nach einem Unfall gesondert geregelt sind.

Kassenbehandlung

Die gesetzliche Leistung richtet sich nach der medizinischen Einstufung und den vorgesehenen Behandlungsvoraussetzungen.

Mehrleistungen

Hochwertige Materialien und besondere Behandlungsmethoden können zusätzliche private Kosten verursachen.

Leistungsgrenzen

Die Erstattung kann auf einen Gesamtbetrag je Behandlung oder Versicherungsfall begrenzt sein.

Rechtzeitig abschließen

Eine bereits bekannte oder angeratene Behandlung ist regelmäßig nicht mehr neu versicherbar.

Annahme und Versicherungsschutz

Welchen Einfluss hat dein aktueller Zahnzustand?

Vorhandener Zahnersatz, fehlende Zähne und laufende Behandlungen können die Annahme, den Beitrag und den Leistungsumfang beeinflussen.

Vollständiges Gebiss

Sind keine Zähne fehlend und keine Maßnahmen angeraten, stehen regelmäßig mehr Tarifoptionen zur Auswahl.

Fehlende Zähne

Je nach Anzahl können fehlende Zähne mitversichert, ausgeschlossen oder nur gegen einen zusätzlichen Beitrag angenommen werden.

Vorhandener Zahnersatz

Bereits vorhandene Kronen, Brücken oder Implantate können für künftige Reparaturen oder Erneuerungen relevant sein.

Schutz ehrlich einordnen

Vorteile und Grenzen einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kann hohe Eigenanteile reduzieren. Sie übernimmt jedoch nicht automatisch jede Behandlung in voller Höhe.

Mögliche Vorteile

Deutlich geringerer Eigenanteil bei Zahnersatz möglich
Hochwertige Materialien und Versorgungen finanzierbar
Implantate und Knochenaufbau versicherbar
Professionelle Zahnreinigung erstattungsfähig
Zusatzleistungen für Kinder und Erwachsene möglich
Leistungsumfang passend zum Bedarf wählbar

Wichtige Grenzen

! Bereits angeratene Behandlungen häufig ausgeschlossen
! Zahnstaffeln begrenzen Leistungen zu Vertragsbeginn
! 100 Prozent bedeuten nicht zwingend jede Rechnung vollständig
! Fehlende Zähne können Zuschläge oder Ausschlüsse verursachen
! Beiträge können sich während der Laufzeit verändern
! Tarifbedingungen unterscheiden sich erheblich

Du bist dir bei Leistungen oder Gesundheitsfragen unsicher?

Wir helfen dir dabei, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnstaffel und weitere Tarifmerkmale verständlich einzuordnen.

Häufige Fragen

Fragen zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Antworten zu Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung, Wartezeiten, Zahnstaffeln und bereits geplanten Behandlungen.

Was ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Je nach Tarif beteiligt sie sich an Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Kieferorthopädie und weitere Leistungen.

Welche Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die beste?

Einen pauschal besten Tarif gibt es nicht. Entscheidend sind dein Zahnzustand, dein Alter, die gewünschten Leistungen, dein Budget und bereits vorhandene oder angeratene Behandlungen.

Was bedeutet 100 Prozent Zahnersatz?

Der Prozentsatz bezieht sich regelmäßig auf die nach dem Tarif erstattungsfähigen Gesamtkosten unter Anrechnung der Krankenkassenleistung. Nicht erstattungsfähige Kosten und tarifliche Begrenzungen können zu einem Eigenanteil führen.

Sind Implantate versichert?

Viele Tarife erstatten Implantate. Unterschiede bestehen bei der Anzahl, bei Knochenaufbau, Material- und Laborkosten, Gebührenhöchstsätzen und der Behandlung bereits fehlender Zähne.

Was ist eine Zahnstaffel?

Eine Zahnstaffel begrenzt die maximale Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Die Höchstbeträge und die Dauer der Staffel unterscheiden sich zwischen den Tarifen.

Gibt es Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen ohne Wartezeit?

Ja, verschiedene Tarife verzichten auf eine allgemeine Wartezeit. Trotzdem können Zahnstaffeln und weitere Begrenzungen gelten. Bereits laufende oder angeratene Behandlungen werden dadurch nicht automatisch versichert.

Kann ich eine bereits geplante Behandlung ver­sichern?

Bereits begonnene oder vor Vertragsabschluss angeratene Behandlungen sind bei vielen Tarifen ausgeschlossen. Entscheidend sind die Gesundheitsfragen und Versicherungsbedingungen.

Reicht es, wenn noch kein Heil- und Kostenplan erstellt wurde?

Nicht unbedingt. Eine Behandlung kann bereits als angeraten gelten, wenn der Zahnarzt sie empfohlen oder in der Patientenakte dokumentiert hat. Ein fertiger Heil- und Kostenplan ist nicht zwingend erforderlich.

Können fehlende Zähne mitversichert werden?

Je nach Tarif können einzelne fehlende Zähne mitversichert, gegen Zuschlag eingeschlossen oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Bei mehreren fehlenden Zähnen kann eine Annahme erschwert sein.

Wird professionelle Zahnreinigung bezahlt?

Viele Tarife übernehmen professionelle Zahnreinigungen. Die Erstattung kann je Behandlung, pro Jahr oder durch ein gemeinsames Prophylaxebudget begrenzt sein.

Ist Bleaching versichert?

Einige Tarife enthalten ein Budget für professionelles Bleaching. Häufig gelten feste Höchstbeträge, mehrjährige Zeitabstände und die Voraussetzung einer zahnärztlichen Durchführung.

Zahlt eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kieferorthopädie?

Viele Kindertarife enthalten kieferorthopädische Leistungen. Erstattung, Altersgrenzen, medizinische Einstufung, Unfallregelungen und maximale Gesamtbeträge unterscheiden sich.

Ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder sinnvoll?

Sie kann insbesondere wegen möglicher kieferorthopädischer Mehrkosten sinnvoll sein. Der Abschluss sollte möglichst erfolgen, bevor eine Fehlstellung diagnostiziert oder eine Behandlung empfohlen wurde.

Werden Wurzelbehandlungen übernommen?

Gute Tarife können sich an Wurzelbehandlungen beteiligen, insbesondere wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise leistet. Die Voraussetzungen sind tarifabhängig.

Werden Parodontosebehandlungen übernommen?

Je nach Tarif können Mehrkosten oder privat zu zahlende Parodontosebehandlungen erstattet werden. Bereits diagnostizierte oder angeratene Maßnahmen sind häufig ausgeschlossen.

Was sind GOZ-Sätze?

Private zahnärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet. Zahnzusatztarife können die Erstattung auf bestimmte Steigerungssätze begrenzen.

Muss ich einen Heil- und Kostenplan einreichen?

Bei größeren Behandlungen ist eine vorherige Einreichung empfehlenswert. Manche Tarife verlangen sie ab einer bestimmten Rechnungshöhe. So kann die voraussichtliche Leistung vor Behandlungsbeginn geprüft werden.

Kann der Beitrag später steigen?

Beiträge können sich abhängig von Tarifkalkulation, Kostenentwicklung und tariflichen Altersstufen verändern. Die genaue Gestaltung unterscheidet sich zwischen Tarifen mit und ohne Alterungsrückstellungen.

Kann ich meine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Beim neuen Vertrag können jedoch erneut Gesundheitsfragen, Zahnstaffeln, Wartezeiten und Ausschlüsse gelten. Der alte Vertrag sollte erst beendet werden, wenn der neue Schutz verbindlich angenommen wurde.

Kann ich einen bestehenden Tarif prüfen lassen?

Ja. Geprüft werden können Erstattungssätze, Zahnstaffel, Gebührenhöchstsätze, Implantatleistungen, Prophylaxe, Kieferorthopädie und die Beitragsentwicklung.

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