Kronen und Brücken
Hochwertige Materialien und ästhetische Versorgungen können über die einfache Regelversorgung hinaus abgesichert werden.
Mit einer passenden Zahnzusatzversicherung kannst du deinen Eigenanteil bei Zahnersatz, Implantaten, Inlays, Zahnbehandlungen und professioneller Zahnreinigung deutlich reduzieren.
Leistungen vergleichen · Beitrag berechnen · Passenden Tarif auswählen
Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen deiner gesetzlichen Krankenversicherung und kann einen tariflich vereinbarten Teil der verbleibenden Behandlungskosten übernehmen.
Besonders bei hochwertigem Zahnersatz entstehen schnell erhebliche Eigenanteile. Implantate, Keramikkronen, Inlays oder aufwendige zahntechnische Leistungen können deutlich mehr kosten als eine einfache Regelversorgung.
Je nach Tarif können darüber hinaus professionelle Zahnreinigungen, hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, kieferorthopädische Maßnahmen oder Bleaching eingeschlossen sein.
Nicht jeder Tarif deckt alle Bereiche gleich gut ab. Überlege deshalb vor dem Vergleich, welche Behandlungen dir besonders wichtig sind.
Hochwertige Materialien und ästhetische Versorgungen können über die einfache Regelversorgung hinaus abgesichert werden.
Wichtig sind mögliche Begrenzungen der Implantatanzahl, Leistungen für Knochenaufbau sowie Material- und Laborkosten.
Je nach Tarif können hochwertige Keramik- oder Kunststofflösungen über die Kassenleistung hinaus erstattet werden.
Die Erstattung kann pro Behandlung, pro Kalenderjahr oder über ein festes jährliches Prophylaxebudget begrenzt sein.
Dazu können Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Aufbissschienen oder schmerzlindernde Maßnahmen gehören.
Für Kinder und teilweise Erwachsene können Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung eingeschlossen sein.
Einige Tarife erstatten professionelles Bleaching innerhalb eines festgelegten Budgets und bestimmter Zeiträume.
Fissurenversiegelungen und weitere vorbeugende Maßnahmen können abhängig vom Tarif mitversichert sein.
Manche Tarife leisten für Lachgas, Hypnose, Akupunktur oder Vollnarkose bei erfüllten Voraussetzungen.
Die tatsächliche Erstattung hängt von der geplanten Behandlung, der Kassenleistung und den Bedingungen deines Tarifs ab.
Dein Zahnarzt erstellt bei einer umfangreicheren Maßnahme einen Heil- und Kostenplan oder eine Kostenaufstellung.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt ihre vorgesehene Leistung, beispielsweise einen Festzuschuss für Zahnersatz.
Der Versicherer berechnet seine Leistung anhand des Erstattungssatzes und der vereinbarten Tarifbedingungen.
Je nach Rechnung, Tarif und Leistungsbegrenzung kann ein verbleibender Eigenanteil entstehen.
Bei vielen Tarifen bilden die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und die Leistung der Zusatzversicherung gemeinsam den genannten Erstattungssatz.
Ein Tarif mit 90 Prozent Zahnersatz übernimmt deshalb nicht zwingend zusätzlich 90 Prozent deines verbleibenden Eigenanteils. Die genaue Berechnung steht in den Tarifbedingungen.
Außerdem können Zahnstaffeln, Gebührenhöchstsätze, Material- und Laborkosten, fehlende Zähne und bereits bestehende Behandlungen die Erstattung beeinflussen.
Das Beispiel ist keine Leistungszusage. Die tatsächliche Erstattung richtet sich nach Rechnung, Tarif, Vorleistung, Zahnstaffel und Versicherungsbedingungen.
Gerade in den ersten Vertragsjahren können Begrenzungen darüber entscheiden, wie viel dein Tarif tatsächlich erstattet.
Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren auf bestimmte Gesamtbeträge. Höhe und Dauer unterscheiden sich.
Einige Tarife leisten erst nach einer Wartezeit, andere verzichten darauf. Eine fehlende Wartezeit hebt eine Zahnstaffel nicht automatisch auf.
Bei unfallbedingten Zahnbehandlungen können tarifliche Anfangsbegrenzungen teilweise entfallen. Maßgeblich ist die konkrete Bedingung.
Hat dein Zahnarzt vor Vertragsbeginn bereits zu einer Behandlung geraten, sie geplant oder begonnen, besteht für diese Maßnahme bei vielen Tarifen kein Versicherungsschutz.
Entscheidend kann bereits ein dokumentierter Befund oder eine ärztliche Empfehlung sein. Ein fertiger Heil- und Kostenplan ist dafür nicht immer erforderlich.
Ein hoher Werbeprozentsatz allein reicht nicht aus. Entscheidend ist, welche Leistungen und Kosten tatsächlich erstattungsfähig sind.
Prüfe den Erstattungssatz für Kronen, Brücken, Prothesen und hochwertigen Zahnersatz.
Achte auf Implantatanzahl, Knochenaufbau, vorbereitende Maßnahmen und mögliche Begrenzungen.
Der Tarif sollte ausreichend hohe zahnärztliche Gebühren und gegebenenfalls Honorarvereinbarungen berücksichtigen.
Prüfe, ob Material- und Laborkosten angemessen eingeschlossen oder durch Preisverzeichnisse begrenzt sind.
Vergleiche die maximalen Erstattungen in den ersten Versicherungs- und Kalenderjahren.
Fehlende, nicht ersetzte Zähne können ausgeschlossen, gegen Zuschlag versichert oder vollständig abgelehnt werden.
Wurzel- und Parodontosebehandlungen sollten auch dann sinnvoll geregelt sein, wenn die Krankenkasse nicht leistet.
Achte auf jährliche Budgets, die Anzahl möglicher Behandlungen und weitere Vorsorgeleistungen.
Leistungen für Kinder und Erwachsene sowie Unfall- und Schweregradregelungen unterscheiden sich deutlich.
Prüfe Höhe, Zeitabstände und die Voraussetzung einer professionellen zahnärztlichen Durchführung.
Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen können sich bei Einstiegsbeitrag und Beitragsentwicklung unterscheiden.
Prüfe, ab welcher Rechnungshöhe eine vorherige Leistungsprüfung oder Einreichung vorgesehen ist.
Zahnzusatztarife für Kinder sollten nicht nur Zahnreinigung und Zahnersatz enthalten. Häufig liegt der Schwerpunkt auf möglichen Mehrkosten einer kieferorthopädischen Behandlung.
Je nach medizinischer Einstufung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bestimmte Behandlungen ganz, teilweise oder zunächst gar nicht. Zusätzliche Kosten können beispielsweise durch besondere Brackets, Bögen, Retainer oder andere Mehrleistungen entstehen.
Der Abschluss sollte möglichst erfolgen, bevor eine Zahn- oder Kieferfehlstellung diagnostiziert und eine Behandlung angeraten wurde.
Die gesetzliche Leistung richtet sich nach der medizinischen Einstufung und den vorgesehenen Behandlungsvoraussetzungen.
Hochwertige Materialien und besondere Behandlungsmethoden können zusätzliche private Kosten verursachen.
Die Erstattung kann auf einen Gesamtbetrag je Behandlung oder Versicherungsfall begrenzt sein.
Eine bereits bekannte oder angeratene Behandlung ist regelmäßig nicht mehr neu versicherbar.
Vorhandener Zahnersatz, fehlende Zähne und laufende Behandlungen können die Annahme, den Beitrag und den Leistungsumfang beeinflussen.
Sind keine Zähne fehlend und keine Maßnahmen angeraten, stehen regelmäßig mehr Tarifoptionen zur Auswahl.
Je nach Anzahl können fehlende Zähne mitversichert, ausgeschlossen oder nur gegen einen zusätzlichen Beitrag angenommen werden.
Bereits vorhandene Kronen, Brücken oder Implantate können für künftige Reparaturen oder Erneuerungen relevant sein.
Eine Zahnzusatzversicherung kann hohe Eigenanteile reduzieren. Sie übernimmt jedoch nicht automatisch jede Behandlung in voller Höhe.
Wir helfen dir dabei, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnstaffel und weitere Tarifmerkmale verständlich einzuordnen.
Antworten zu Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung, Wartezeiten, Zahnstaffeln und bereits geplanten Behandlungen.
Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Je nach Tarif beteiligt sie sich an Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Kieferorthopädie und weitere Leistungen.
Einen pauschal besten Tarif gibt es nicht. Entscheidend sind dein Zahnzustand, dein Alter, die gewünschten Leistungen, dein Budget und bereits vorhandene oder angeratene Behandlungen.
Der Prozentsatz bezieht sich regelmäßig auf die nach dem Tarif erstattungsfähigen Gesamtkosten unter Anrechnung der Krankenkassenleistung. Nicht erstattungsfähige Kosten und tarifliche Begrenzungen können zu einem Eigenanteil führen.
Viele Tarife erstatten Implantate. Unterschiede bestehen bei der Anzahl, bei Knochenaufbau, Material- und Laborkosten, Gebührenhöchstsätzen und der Behandlung bereits fehlender Zähne.
Eine Zahnstaffel begrenzt die maximale Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Die Höchstbeträge und die Dauer der Staffel unterscheiden sich zwischen den Tarifen.
Ja, verschiedene Tarife verzichten auf eine allgemeine Wartezeit. Trotzdem können Zahnstaffeln und weitere Begrenzungen gelten. Bereits laufende oder angeratene Behandlungen werden dadurch nicht automatisch versichert.
Bereits begonnene oder vor Vertragsabschluss angeratene Behandlungen sind bei vielen Tarifen ausgeschlossen. Entscheidend sind die Gesundheitsfragen und Versicherungsbedingungen.
Nicht unbedingt. Eine Behandlung kann bereits als angeraten gelten, wenn der Zahnarzt sie empfohlen oder in der Patientenakte dokumentiert hat. Ein fertiger Heil- und Kostenplan ist nicht zwingend erforderlich.
Je nach Tarif können einzelne fehlende Zähne mitversichert, gegen Zuschlag eingeschlossen oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Bei mehreren fehlenden Zähnen kann eine Annahme erschwert sein.
Viele Tarife übernehmen professionelle Zahnreinigungen. Die Erstattung kann je Behandlung, pro Jahr oder durch ein gemeinsames Prophylaxebudget begrenzt sein.
Einige Tarife enthalten ein Budget für professionelles Bleaching. Häufig gelten feste Höchstbeträge, mehrjährige Zeitabstände und die Voraussetzung einer zahnärztlichen Durchführung.
Viele Kindertarife enthalten kieferorthopädische Leistungen. Erstattung, Altersgrenzen, medizinische Einstufung, Unfallregelungen und maximale Gesamtbeträge unterscheiden sich.
Sie kann insbesondere wegen möglicher kieferorthopädischer Mehrkosten sinnvoll sein. Der Abschluss sollte möglichst erfolgen, bevor eine Fehlstellung diagnostiziert oder eine Behandlung empfohlen wurde.
Gute Tarife können sich an Wurzelbehandlungen beteiligen, insbesondere wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise leistet. Die Voraussetzungen sind tarifabhängig.
Je nach Tarif können Mehrkosten oder privat zu zahlende Parodontosebehandlungen erstattet werden. Bereits diagnostizierte oder angeratene Maßnahmen sind häufig ausgeschlossen.
Private zahnärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet. Zahnzusatztarife können die Erstattung auf bestimmte Steigerungssätze begrenzen.
Bei größeren Behandlungen ist eine vorherige Einreichung empfehlenswert. Manche Tarife verlangen sie ab einer bestimmten Rechnungshöhe. So kann die voraussichtliche Leistung vor Behandlungsbeginn geprüft werden.
Beiträge können sich abhängig von Tarifkalkulation, Kostenentwicklung und tariflichen Altersstufen verändern. Die genaue Gestaltung unterscheidet sich zwischen Tarifen mit und ohne Alterungsrückstellungen.
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Beim neuen Vertrag können jedoch erneut Gesundheitsfragen, Zahnstaffeln, Wartezeiten und Ausschlüsse gelten. Der alte Vertrag sollte erst beendet werden, wenn der neue Schutz verbindlich angenommen wurde.
Ja. Geprüft werden können Erstattungssätze, Zahnstaffel, Gebührenhöchstsätze, Implantatleistungen, Prophylaxe, Kieferorthopädie und die Beitragsentwicklung.
Nutze direkt im Anschluss den Vergleichsrechner, wähle die Leistungen aus, die dir wichtig sind, und verschaffe dir einen Überblick über passende Zahnzusatztarife.